Geltungsbereich UKW-Sprechfunkzeugnis

UKW-Sprechfunkzeugnis — gilt wo und wofür

— UKW-Sprechfunk im Binnenschifffahrtsfunk
— Teilnahme am UKW-Sprechfunk im Seebereich in den Zonen 1 bis 3

Voraussetzungen UKW-Sprechfunkzeugnis

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Geltungsbereich UKW-Funkbetriebszeugnis

UKW-Funkbetriebszeugnis — gilt wo und wofür

— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf UKW-Frequenzen des Seefunks
— Teilnahme am GMDSS im UKW-Bereich

GMDSS (Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt) ist das aktuelle in der Seeschifffahrt verwendete Alarmierungs- und Sicherheitssystem. Das GMDSS hat am 1.2.1999 das frühere Seefunksystem abgelöst. Funkgeräte für das GMDSS erkennt man an der Alarm-Taste, mit der automatisch Alarm ausgelöst werden kann.
Aber auch für die Bedienung alter Sprechfunkgeräte (ohne Alarm-Taste) wird ein Funkbetriebszeugnis benötigt.

Das UKW-Funkbetriebszeugnis schließt nicht das UKW-Sprechfunkzeugnis ein.

Voraussetzungen UKW-Funkbetriebszeugnis

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Geltungsbereich Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Allgemeines Funkbetriebszeugnis — gilt wo und wofür

— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (UKW, GW, KW)
— Teilnahme am Satellitenseefunk (Inmarsat)
— Teilnahme am GMDSS in allen Frequenzbereichen

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis schließt das UKW-Funkbetriebszeugnis, nicht aber das Sprechfunkzeugnis ein.

Voraussetzungen Allgemeines Funkbetriebszeugnis

— 18 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet